Der amerikanische Arzt A. T. Still (1828-1917) gilt als Begründer der Osteopathie. Diese manuelle, also mit der Hand ausgeführte Therapie, folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Sie umfasst die ausführliche Anamnese, fundierte Diagnose und die daraus resultierende Behandlung aller Gewebe- und Körperbereiche. Das sind:

  • parietaler Bereich (Bewegungsapparat, Gelenke, Wirbelsäule, Bindegewebe)
  • viszeraler Bereich (Organe Nerven, Gefäße, Lymphe)
  • kraniosakraler Bereich (Schädel, Hirnnerven, Hirnhäute, Kreuzbein)

Andrew Taylor Still erkannte sehr früh, dass es durch eine eingeschränkte Mobilität von Geweben zu Problemen in diesen, aber auch in anderen Bereichen des Körpers kommen kann.

Dabei haben diese Bereiche vielleicht scheinbar miteinander gar nichts zu tun. Es kann aber sehr gut sein, dass sich etwa die Behandlung einer Blockade am Fuß positiv auf die Funktion der Wirbelsäule bzw. des Beckens auswirkt und mögliche Schmerzen dort vermindert.
Die Osteopathie betrachtet den Körper als Einheit, unsere Behandlung setzt daher nicht nur an einzelnen Beschwerden an, sondern rückt größere körperliche Zusammenhänge in den Mittelpunkt.

Die Osteopathin muss in besonderem Maße feinfühlig und umfassend ausgebildet sein, um mit ihren Händen kleinste Bewegungseinschränkungen aufzuspüren. Sie unterstützt durch die Behandlung die Patientinnen und Patienten bei der Aktivierung selbstregulierender Körperkräfte, um so zu einem beschwerdefreieren Gleichgewicht zurückzufinden.

Alle unsere Therapeutinnen haben langjährige Erfahrungen in der Behandlung von Patienten aller Altersklassen und bei unterschiedlichsten Problemstellungen.

Gerade auch die osteopathische Begleitung in der Schwangerschaft und die sanfte Behandlung Neugeborener zählen zu unseren Therapieschwerpunkten.

Kosten und Erstattungsmöglichkeiten

Die Osteopathie ist bei uns grundsätzlich eine heilpraktische Privatleistung. Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können möglicherweise ein Zuschuss durch die Krankenkasse erhalten. Voraussetzung hierfür ist weiterhin das Vorliegen einer formlosen ärztlichen Bescheinigung. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit Kosten der Osteopathie übernommen werden können.

Für Privatversicherte erfolgt die Abrechnung der Therapie gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).